Selbststudium DIN EN 13485: Berater für Medizinprodukte und Sicherheitsbeauftragter für Medizinprodukte nach § 30 und § 31 des Medizinproduktegesetzes
Der Sicherheitsbeauftragte für Medizinprodukte dient als Schnittstelle zwischen den Medizinprodukteberatern und der zuständigen Behörde. Alle Hersteller von Medizinprodukten sind gemäß § 30 und § 31 des Medizinproduktegesetzes (MPG) verpflichtet, eine Person mit entsprechender Sachkenntnis und der erforderlichen Zuverlässigkeit zum Sicherheitsbeauftragten für Medizinprodukte zu bestimmen. Dieser hat bekanntgewordene Meldungen für Medizinprodukte zu sammeln, zu bewerten und die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.
Im Jahr 2016 und 2017 hatten wir diesbezüglich ein Seminar angeboten um das erforderliche Wissen zur Durchführung dieser verantwortungsvollen Aufgaben im Unternehmen zu vermitteln und mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen vertraut zu werden. Leider wurden beide Seminare auf Grund der erforderlichen Teilnehmerzahl abgesagt.
Daher bieten wir alternativ zu den ursprünglich geplanten Seminaren die Möglichkeit, sich durch ein Selbststudium einen Überblick über die Aufgaben und den gesetzlichen Hintergrund des Berufsbildes des Medizinprodukteberaters mit abzulegender Prüfung zu erarbeiten.
Mit dem Selbststudium kann jederzeit nach Anmeldung (Versand einer Unterrichtsmappe) begonnen werden. Die beantworteten Prüfungsunterlagen sind innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt der Unterrichtsmappe zur Bearbeitung an uns zurück zu senden.
Nach termingerechter Rücksendung der Prüfungsfragen und positivem Prüfergebnis erhalten Sie ein entsprechendes Zertifikat mit einer Gültigkeit von 3 Jahren.
Die Kosten (siehe Teilnahmebedingungen) für das Selbststudium – inkl. Unterrichtsmappe und Prüfung mit Zertifikat – werden nach Anmeldung mit Versand der Schulungsunterlagen in Rechnung gestellt.
Es würde uns freuen, wenn diese Alternative bei Ihnen Interesse finden würde.
Abschluss
Zertifikat